Softwarezulage

Forschungszulage als Solo-Entwickler oder kleine GmbH: Lohnt sich das 2026?

Lange galt die Forschungszulage als etwas für Unternehmen mit eigener Forschungsabteilung. Für Solo-Entwickler und kleine GmbHs lohnt sich der Blick aber häufiger, als sie denken, vor allem seit das Wachstumschancengesetz die eigene Arbeitszeit besser stellt.

Was du als Kleiner ansetzen kannst

Bei angestellten Entwicklern zählen die Personalkosten, also Bruttolohn plus Arbeitgeberanteile, anteilig für die Zeit am Forschungsvorhaben.

Bei der eigenen Arbeit kommt es auf die Rechtsform an. Einzelunternehmer und tätige Gesellschafter einer Personengesellschaft dürfen ihre eigene Arbeitszeit mit 100 Euro pro Stunde ansetzen, bis zu 40 Stunden pro Woche. Dieser Stundensatz wurde zum Jahr 2026 von 70 auf 100 Euro angehoben. Bei einer GmbH läuft die eigene Arbeit über das Geschäftsführergehalt, wenn ein Anstellungsvertrag besteht und die Vergütung angemessen und tatsächlich gezahlt ist.

Dazu kommt: Kleine und mittlere Unternehmen können seit 2024 einen um zehn Prozentpunkte höheren Satz beantragen, also 35 statt 25 Prozent. Und weil die Zulage ausgezahlt wird, soweit sie die Steuer übersteigt, hilft sie auch in Jahren ohne Gewinn.

Eine grobe Rechnung

Nimm einen Solo-Gründer mit GmbH, der ein Jahr lang etwa 60 Prozent seiner Zeit an einem qualifizierten Vorhaben arbeitet, bei einem Geschäftsführergehalt von 80.000 Euro plus Arbeitgeberanteilen. Förderfähig wären dann grob 60 Prozent davon. Beim KMU-Satz von 35 Prozent landest du im Bereich von gut 17.000 Euro Zulage für ein Jahr. Eine offene Frage bei der GmbH: wie die Zulage selbst steuerlich behandelt wird, ist nicht abschließend geklärt — sprich das mit deinem Steuerberater durch.

Bei einem Einzelunternehmer, der über die 100-Euro-Regel rechnet: 24 Stunden pro Woche am Vorhaben, etwa 45 Arbeitswochen, ergibt rund 1.080 Stunden. Mal 100 Euro sind 108.000 Euro Bemessungsgrundlage, beim KMU-Satz also rund 38.000 Euro. Ist das Vorhaben nach dem 31. Dezember 2025 gestartet, kommt die 20-Prozent-Gemeinkostenpauschale dazu, dann sind es eher 45.000 Euro. Bei einem schon vorher laufenden Vorhaben gilt diese Pauschale nicht, der höhere Stundensatz von 100 Euro dagegen schon. Die Zahlen sind Beispiele, keine Zusage, aber sie zeigen die Größenordnung.

Wann es sich nicht lohnt

Hier die unangenehme Seite, die in den meisten Werbetexten fehlt.

Wenn dein Vorhaben keine echte technische Unsicherheit hatte, lass es. Ein sauber gebautes Standardprodukt ist nicht förderfähig, egal wie aufwendig es war. Ein Antrag ohne Substanz kostet dich Zeit und wird abgelehnt.

Wenn nur ein kleiner Teil deiner Arbeit qualifiziert, rechne, ob der Aufwand sich trägt. Die Bescheinigung ist kostenlos, aber die Beschreibung und die spätere Dokumentation kosten dich Stunden. Bei einer erwartbaren Zulage von ein paar hundert Euro lohnt sich das selten.

Der Aufwand, realistisch

Die Förderung läuft in zwei Schritten. Zuerst die kostenlose Bescheinigung bei der BSFZ, dass dein Vorhaben begünstigte Forschung ist. Danach der Antrag beim Finanzamt nach Ablauf des Wirtschaftsjahres.

Der erste Schritt ist der, an dem die meisten hängen bleiben, weil er Übersetzungsarbeit verlangt: deine technische Arbeit in die Sprache der Förderkriterien bringen. Für jemanden, der selbst im Code war, ist das machbar, aber es ist Arbeit. Plane lieber einen halben Tag konzentriert ein als zwischen Tür und Angel.

Lohnt es sich für dich?

Die kurze Antwort: ja, wenn du an etwas technisch Offenem gearbeitet hast und einen nennenswerten Teil deiner Zeit dafür belegen kannst. Nein, wenn du ehrlich gesagt nur sauber umgesetzt hast, was ohnehin klar war.

Softwarezulage beantwortet dir die erste Frage in ein paar Minuten, bevor du Aufwand in einen Antrag steckst.


Allgemeine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Beträge sind Beispielrechnungen. Maßgeblich sind das FZulG und die Prüfung im Einzelfall. Stand 2026.

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