Softwarezulage

Forschungszulage für Softwareentwicklung: Qualifiziert mein Projekt?

Die meisten Software-Teams, die ich kenne, lassen die Forschungszulage liegen. Nicht weil ihre Arbeit nicht förderfähig wäre, sondern weil sie glauben, das sei etwas für Pharmalabore und Maschinenbauer. Das stimmt nicht. Software fällt ausdrücklich unter das Forschungszulagengesetz. Die Frage ist nur, ob dein konkretes Vorhaben die Kriterien trifft und ob du das so beschreiben kannst, dass die Prüfstelle es auch erkennt.

Was die Forschungszulage ist

Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung für Forschung und Entwicklung, geregelt im Forschungszulagengesetz (FZulG) seit 2020. Du bekommst 25 Prozent deiner förderfähigen Aufwendungen zurück, vor allem die Personalkosten der Leute, die an der Entwicklung arbeiten. Für kleine und mittlere Unternehmen sind es seit dem Wachstumschancengesetz 35 Prozent. Die Zulage wird mit deiner Steuerschuld verrechnet. Ist sie höher als die Steuer, wird der Rest ausgezahlt. Sie hilft also auch, wenn du noch Verluste machst.

Antragsberechtigt ist jedes steuerpflichtige Unternehmen in Deutschland, ob GmbH, Einzelunternehmer oder Freiberufler, unabhängig von Branche und Größe. Eine GmbH mit zwei Entwicklern qualifiziert nach denselben Regeln wie ein Konzern.

Der Punkt, an dem Software-Anträge scheitern

Das Gesetz fördert nicht "Software". Es fördert Forschung und Entwicklung. Dieser Unterschied entscheidet über deinen Antrag.

Ein neues Feature zu bauen ist keine Forschung, auch wenn es viel Arbeit ist. Ein Dashboard, eine weitere Zahlungsanbindung, ein Redesign: alles legitime Entwicklung, aber mit bekannten Mitteln lösbar. Förderfähig wird es erst, wenn du beim Bauen auf eine technische Frage stößt, deren Antwort vorher nicht feststand und die du nicht einfach nachschlagen oder einkaufen konntest.

Genau hier reden Entwickler und Prüfstelle aneinander vorbei. Du denkst an dein Produkt. Die Prüfstelle fragt nach der technischen Unsicherheit.

Die fünf Kriterien

Die Bescheinigungsstelle prüft anhand von fünf Merkmalen, die aus dem Frascati-Handbuch der OECD stammen. Dein Vorhaben muss alle fünf erfüllen.

Neuartig heißt: Du zielst auf einen Erkenntnisgewinn über den bei dir vorhandenen Stand der Technik hinaus. Nicht neu für den Markt, sondern technisch noch nicht gelöst.

Schöpferisch heißt: Das Ergebnis beruht auf eigenen Hypothesen und Konzepten, nicht auf reiner Routine.

Ungewiss heißt: Zu Beginn ist offen, ob du das Ziel erreichst, auf welchem Weg, oder mit welchem Aufwand. Wenn der Weg von Anfang an feststeht, fehlt die Unsicherheit.

Systematisch heißt: Du gehst geplant vor, mit Zielen, Ressourcen und nachvollziehbaren Schritten. Herumprobieren nach Bauchgefühl reicht nicht.

Übertragbar heißt: Die Ergebnisse lassen sich reproduzieren und weitergeben, etwa über Dokumentation oder Code.

Was bei Software qualifiziert, und was nicht

Ein paar Beispiele aus der Praxis. Sie ersetzen keine Einzelfallprüfung, aber sie zeigen die Linie.

Eher förderfähig ist ein Algorithmus für ein Problem, für das es keine etablierte Methode gibt und bei dem unklar ist, ob die gewünschte Genauigkeit oder Performance überhaupt erreichbar ist. Oder ein Modell des maschinellen Lernens, bei dem du nicht weißt, ob deine Daten und dein Ansatz das Problem tragen. Oder ein verteiltes System, das an die Grenzen bekannter Verfahren stößt, etwa bei Konsistenz unter Last, die mit Standardlösungen nicht zu halten ist.

Eher nicht förderfähig ist eine Webanwendung mit bewährtem Stack und bekannten Mustern. Ebenso die Anbindung einer weiteren Schnittstelle, eine Framework-Migration, Bugfixing, Wartung oder das Customizing vorhandener Software.

Der gemeinsame Nenner: Stand am Anfang fest, dass es technisch geht, und es ging nur noch um die Umsetzung? Dann fehlt die Unsicherheit.

Wie viel das wert sein kann

Förderfähig sind vor allem Personalkosten, also Löhne plus Arbeitgeberanteile der Leute in der Entwicklung. Einzelunternehmer und tätige Gesellschafter können eigene Arbeitszeit ansetzen, für Stunden ab 2026 mit 100 Euro statt vorher 70, bis zu 40 Stunden pro Woche. Dieser höhere Satz gilt auch für Vorhaben, die schon vorher liefen. Bei Auftragsforschung zählen 70 Prozent des Entgelts. Für Vorhaben, die nach dem 31. Dezember 2025 begonnen haben, kommt zusätzlich eine Gemeinkostenpauschale von 20 Prozent auf die übrigen förderfähigen Aufwendungen obendrauf. Diese Pauschale gilt nur für neue Vorhaben, nicht für bereits laufende.

Ein Rechenbeispiel. Ein Entwickler, der ein Jahr überwiegend an einem qualifizierten Vorhaben arbeitet, kostet das Unternehmen vielleicht 90.000 Euro. Bei 25 Prozent sind das 22.500 Euro Zulage, beim KMU-Satz 31.500 Euro. Für ein kleines Team ist das kein Rundungsfehler.

Der nächste Schritt

Bevor du Zeit in einen Antrag steckst, lohnt sich eine ehrliche Vorfrage: Gibt es in deinem Vorhaben eine echte technische Unsicherheit, und kannst du sie benennen? Wenn ja, läuft die Förderung in zwei Schritten. Zuerst beantragst du bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) eine Bescheinigung, dass dein Vorhaben begünstigt ist. Diese ist kostenlos. Mit der Bescheinigung beantragst du dann beim Finanzamt die Zulage.

Softwarezulage hilft beim ersten Schritt. Du beantwortest ein paar Fragen zu deinem Vorhaben und bekommst eine Einschätzung, ob es qualifiziert, statt dich vorher durch Merkblätter zu arbeiten.


Allgemeine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Maßgeblich sind das FZulG und die Prüfung der BSFZ im Einzelfall. Stand 2026.

Qualifiziert dein Projekt?

Finde es in zwei Minuten heraus, bevor du Zeit in einen Antrag steckst.

2-Minuten-Check starten →